Familienbetrieb mit Tradition.
134 Jahre Fleischerei Schneider.
Seit der Begründung im Jahre 1892, befindet sich die Fleischerei Schneider bereits in der 4. Generation im Familienbesitz. Das Werk Leopold Schneiders setzten die Fleischermeister Herrmann und Manfred Schneider fort und seit dem 1. Juli 1990 führt der Urenkel Leopold Schneiders, Andreas Schneider, die Geschicke der Fleischerei Schneider. Seit der Gründung war und ist unser wichtigstes Anliegen, unseren Kunden gute Ware und immer auch etwas Besonderes zu bieten und stets für sie da zu sein.
Unser Angebot umfasst:
- Fleisch- und Wurstwaren aller Art
- Thüringer und internationale Wurst- und Fleischspezialitäten
- Reichhaltiges Käse- und Salatangebot
- Platten- und Partyservice sowie Ausgestaltung kalter Buffets
- Freihauslieferung für Einzelkunden und Großabnehmer


Wir sind Mitglied beim Landesinnungsverband des Fleischerhandwerk Thüringen e. V.
Unsere Filialen
In unseren Filialen stehen Qualität, Frische und persönliche Beratung im Mittelpunkt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Hauptfiliale & Partyservice
Hauptstr. 89, 98544 Zella-Mehlis
(Parkplatz gegenüber)
Montag bis Freitag: 7–18 Uhr, Samstag: 7–12 Uhr
Tel.: +49 (0) 3682 8977-0
E-Mail: kontakt@partyservice-schneider.de

Filiale Mehlis
Louis-Anschütz-Str. 3, 98544 Zella-Mehlis
(Parkplätze umliegend)
Montag bis Freitag: 7–18 Uhr, Samstag: 7–12 Uhr
Tel.: +49 (0) 3682 482818
E-Mail: kontakt@partyservice-schneider.de

Tradition verpflichtet!
„Die Thüringer Rostbratwurst, Thüringer Rotwurst, Thüringer Leberwurst, Greußener Salami und Altenburger Ziegenkäse sind in das europäische Register der geschützten geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen eingetragen.
Als Hausmannskost allseits geschätzt stellen wir neben der Thüringer Leberwurst und der Rotwurst weitere Thüringer Spezialitäten wie frisches Gehacktes, Presskopf in der Blase oder in Büchse oder Glas nach traditioneller Handwerkskunst her.
Der Wettbewerbsvorteil für uns Thüringer Fleischverarbeitungsunternehmen besteht seit der Verleihung darin, dass nur die Thüringer Unternehmen diese Wurstbezeichnungen verwenden dürfen. Das heißt gleichzeitig, allen Unternehmen außerhalb von Thüringen ist die Verwendung dieser Bezeichnungen oder eine Anspielung darauf (wie z. B. nach Thüringer Art) untersagt.
