"Die Thüringer Rostbratwurst, Thüringer Rotwurst, Thüringer Leberwurst, Greußener Salami und Altenburger Ziegenkäse sind in das europäische Register der geschützten geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen eingetragen.
Als
Hausmannskost allseits geschätzt stellen wir neben der Thüringer Leberwurst und der Rotwurst
weitere Thüringer Spezialitäten wie Zwiebelmettwurst, Gehacktes oder Presskopf lose, in der Blase oder in Büchse oder Glas nach traditioneller Handwerkskunst her.
Der Wettbewerbsvorteil für uns Thüringer Fleischverarbeitungs-unternehmen besteht seit der Verleihung darin, dass nur die Thüringer Unternehmen diese Wurstbezeichnungen verwenden dürfen. Das heißt gleichzeitig, allen Unternehmen außerhalb von Thüringen ist die Verwendung dieser Bezeichnungen oder eine Anspielung darauf (wie z. B. nach Thüringer Art) untersagt.